In Deutschland sind sehr viele Paare sowie Alleinstehende ungewollt kinderlos. Aus diesem Grund steigen die Anfragen nach einer Kinderwunschbehandlung bei zuständigen Ärzten immer weiter an.
Wann sollte man eine Kinderwunschbehandlung in Betracht ziehen?
In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten und Methoden, um den Kinderwunsch doch noch zu erfüllen und endlich schwanger zu werden. Bei manchen Paaren genügen kleine operative Eingriffe oder eine gezielte Hormontherapie. Doch für viele Paare mit Babywunsch können selbst diese Methoden nicht zu einer wahrscheinlichen Befruchtung beitragen. In solchen Fällen ist die „künstliche Befruchtung“ die einzige Alternative. Bestimmungen zur Methode der „künstlichen Befruchtung“ sind von Land zu Land unterschiedlich. Bei bestehendem KiWu ist in Deutschland Folgendes zu beachten.
Die folgenden medizinischen Verfahren zur Kinderwunschbehandlung können in Deutschland bei bestehendem Kinderwunsch angewandt werden:
- Kleine operative Eingriffe: Zum Beispiel bei einer bestehenden Verklebung der Eileiter, usw.
- Gezielte Hormontherapie: Nach einer gründlichen Untersuchung kann der Arzt feststellen, ob dem bestehenden Hormonhaushalt bestimmte Hormone zugeführt werden müssen.
- Insemination, auch homologe Insemination genannt: direkte Übertragung des männlichen Samens in den weiblichen Genitaltrakt.
- IVF – In-Vitro-Fertilisation: die Befruchtung der weiblichen Eizelle mit dem männlichen Samen des Partners. Die Befruchtung wird außerhalb des Körpers vorgenommen.
- ICSI – Intrazytoplasmatische Spermieninjektion: Die benötigte Samenzelle wird in die weibliche Eizelle injiziert.
- Heterologe Insemination: Nur unter ganz bestimmten rechtlichen Voraussetzungen kann diese Übertragung von Spender-Samen stattfinden.
Grundsätzlich unterstützt der deutsche Staat den KiWu der Paare und fördert die Methoden der Kinderwunschbehandlung. Dennoch müssen die Ärzte beim Thema Babywunsch und künstliche Befruchtung das Embryonenschutzgesetz beachten, das genau in Einzelteilen den Umgang mit den menschlichen Eizellen und Samenzellen bestimmt.
Nach dem Embryonenschutzgesetz sind folgende Methoden der Kinderwunschbehandlung verboten:
- Fremde Eizellen dürfen in Deutschland nicht verwendet werden. In Frankreich, Vereinigtes Königreich, Spanien, Niederlande, Belgien, Tschechische Republik, Slowakei, Polen und der Ukraine hingegen, ist die Eizellenspende erlaubt und wird dort auch praktiziert.
- Es dürfen nicht mehr als drei Embryonen übertragen werden.
- Die Leihmutterschaft ist ebenfalls verboten. Das bedeutet, dass die befruchtete Eizelle nicht in eine Leihmutter übertragen werden darf.
- Samenzellen eines Verstorbenen dürfen nicht zur Befruchtung verwendet werden.
- Es darf keine Befruchtung einer Eizelle mit einer Samenzelle stattfinden, wenn keine Einwilligungen des Mannes und der Frau vorliegen.
Die Bundesärztekammer hat diese Gesetze als Grundlage verwendet und Richtlinien erarbeitet. Diese Richtlinien legen die Voraussetzungen fest, unter denen die medizinischen Methoden der Kinderwunschbehandlung stattfinden dürfen. Diese Richtlinien der KiWu – Behandlung sind ein wichtiger Bestandteil der Ärzte-Berufsordnung.
Darin beschriebene Voraussetzungen sind:
- Grundsätzlich soll nur der Samen des Partners verwendet werden.
- Bei nicht verheirateten Paaren sollen die beschriebenen Methoden ausschließlich bei einer stabilen Partnerschaft und nach einer Kinderwunsch – Beratung durchgeführt werden.
- Im Falle einer seltenen Verwendung von fremden Samenzellen, muss dies zusätzlich genau begründet und sehr sorgfältig abgewogen werden.
- Vor Beginn der Behandlung muss eine umfassende Aufklärung und Beratung erfolgen über: Risiken, Erfolgsaussichten, Kosten, Art und Umfang.
- Die Einwilligung und Aufklärung des Paares soll schriftlich festgehalten und vom Paar und dem Arzt unterschrieben werden.
Für die Anwendungen der Methoden zur Kinderwunschbehandlung in gleichgeschlechtlichen Beziehungen und bei alleinstehenden Frauen gelten andere Richtlinien.